Trotz Zahlung der Prämie keine Kostendeckung?
Im April 2014 sei es in der Wohnung des Herrn D. zu einem Stromausfall gekommen. Infolgedessen seien Arbeitsleistungen eines Monteurs in Anspruch genommen worden. Ursprünglich seien die dadurch entstandenen Kosten in der Höhe von € 250,- von dem Versicherungsunternehmen Generali Versicherung AG übernommen worden. Im April 2015 sei jedoch dieser Betrag seitens eines Inkassobüros im Namen der Generali Versicherungs AG gegenüber Herrn D. geltend gemacht worden, da angeblich sein Kundenkonto zur Zeit des Vorfalles nicht gedeckt gewesen wäre. Herr D. habe die vierteljährliche Prämie fristgerecht eingezahlt, jedoch sei diese erst vier Tage später auf dem Kundenkonto verbucht worden. Um in dieser Angelegenheit eine Lösung zu finden, wandte sich Herr D. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für den Konsumentenschutz gefunden werden. Das Unternehmen informierte Herrn D., dass die Regressforderung eingestellt wird.