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Erforderliche Vertragsanpassung

Frau M. habe vor längerer Zeit mit "Niederösterreichische Versicherung AG" eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nun sei sie leider seitens der Versicherung mit einem Schreiben darüber informiert worden, dass aufgrund einer negativen Schadenentwicklung die Weiterführung des Versicherungsvertrages zu den bestehenden Konditionen nicht mehr möglich wäre, und dass man von nun an einen Selbstbehalt in Höhe von € 50,- verlangen würde. Da die Konsumentin dies nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes stellte sich heraus, dass die "Niederösterreichische Versicherung AG" aufgrund der Schadenhäufigkeit zu einer Vertragsanpassung verpflichtet war, Frau M. diesbezüglich informiert hat und ein Selbstbehalt in Höhe von € 50,- schriftlich vereinbart wurde.