Warum auch immer
Herr G. habe im September letzten Jahres seine Haushaltsversicherung bei "Allianz Elementar Versicherungs AG" gekündigt und folglich eine Bestätigung diesbezüglich erhalten. Trotz dieser seien weiterhin Prämien von seinem Konto abgebucht worden, was der Konsument nicht nachvollziehen habe können und sich somit an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sah die Versicherung ihren Fehler ein und überwies die zusätzlich abgebuchten Beträge an Herrn G. zurück.