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Pakete mit beschädigtem Inhalt geliefert

Frau T. habe im Februar 2015 vier Pakete dem Unternehmen DPD Direct Parcel Distribution Austria GmbH zum Versand nach England gegeben. Obwohl die Pakete mit der Aufschrift "Vorsicht Glas" und ordnungsgemäß für den Versand verpackt worden seien, habe die Konsumentin nach der Zustellung leider feststellen müssen, dass der Inhalt beschädigt worden sei. Frau T. wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen um einen Schadenersatz in Höhe von € 3.000,-. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen DPD Direct Parcel Distribution Austria GmbH der Konsumentin einen Gutschein in Wert von € 500,- ausgestellt, mit der Mitteilung, dass der Inhalt doch nicht nach Vorschrift verpackt wurde und aus diesem Grund der Schaden entstanden ist.