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Wechselkursdifferenz der Lebensversicherung in Höhe von ca. € 17.000,- nicht ausbezahlt

Herr C., habe im Sommer 2006 bei "Europa Versicherungen" eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nachdem im Sommer 2014 der Versicherungsfall eingetreten sei und die Witwe das Ableben bekanntgegeben und der Versicherung alle erforderlichen Unterlagen im Oktober 2014 übermittelt habe, hätte das Unternehmen die Versicherungssumme erst Ende April 2015 überwiesen. Dabei sei ihr aufgrund des kometenhaften Anstieges des Schweizer Franken (die Familie habe Ihr Depot in CHF abgeschlossen) und der Verzögerung der Auszahlung seitens der Versicherungsgesellschaft, ein finanzieller Schaden in Höhe von ca. € 17.000,- plus Zinsen entstanden. Denkbar unzufrieden mit dem Resultat habe die Witwe den Konsumentenschutz aufgesucht. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe "Europa Versicherungen" sich auf das Verzögern der Unterlagen seitens der Ärzte und der Witwe berufen und auf die eigene Bearbeitung des Versicherungsfalles verwiesen, allein der Witwe und den Hinterbliebenen hat das alles nichts gebracht.