Geringerer Auszahlungsbetrag als erwartet
Im Laufe des Jahres 2003 habe Frau J. bei der "Generali Versicherung AG" einen Vertrag über eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit staatlicher Förderung abgeschlossen. Die Konsumentin habe den Vertrag aufgrund der Zusicherung, dass das eingezahlte Kapital gesichert sei und sie in den Genuss der staatlichen Förderung und einer Prämie bei positiver Fondsentwicklung kommen würde, abgeschlossen. Anlässlich der Fälligkeit habe sich die Versicherungsnehmerin für die Kapitalauszahlung entschieden. Diesbezüglich habe ihr die "Generali Versicherung AG" einen Auszahlungsbetrag in Höhe von € 27.074,- bekannt gegeben. Des Weiteren meldete die Versicherungsnehmerin, dass der Auszahlungsbetrag einen Wert in Höhe von € 27.890,- ergeben würde und sie mit Bedauern feststellen habe müssen, dass ihr lediglich ein Betrag in Höhe von nur € 26.020,- ausbezahlt worden sei, weshalb sich Frau J. hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte.
Bedauerlicherweise konnte auch mit Hilfe des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die "Generali Versicherung AG" meldete, dass Frau J. bereits vorvertraglich im Antrag unter dem Hinweis "Risikoerklärung" hinsichtlich Kapitaleinbußen informiert wurde. Trotz der Stellungnahme der Versicherungsgesellschaft, meldete Frau J. dass sie einen Beratungsfehler nicht ausschließen kann.