Fachgerecht durchgeführt?
Frau M. habe sich in einer Filiale des Unternehmens Yuki Tuyet die Haarspitzen schneiden bzw. die
Haare glätten lassen. Laut Angaben der Konsumentin sei das Ergebnis nicht wie gewünscht ausgefallen. Die Friseurin habe ca. 30 cm abgeschnitten und ihr Haar sei nach dem Schnitt zerstört bzw. beschädigt gewesen. Außerdem sei der Schnitt vollkommen schief gewesen. Sie sei mit den Leistungen des Unternehmens Yuki Tuyet äußerst unzufrieden gewesen, weshalb sie sich eine finanzielle Entschädigung erwartet habe. Zusätzlich habe sich das Unternehmen mit dem Versicherungsunternehmen UNIQA Österreich Versicherungen AG bezüglich dieser Angelegenheit in Verbindung gesetzt. Ein Sachverständiger habe die Harre der Konsumentin begutachtet. Laut Angaben der Frau M. habe sie seither von der Versicherung keine Rückmeldung bzw. finanzielle Entschädigung erhalten. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes teilte das Versicherungsunternehmen UNIQA Österreich Versicherungen AG mit, dass ein Gutachten seinerseits nicht in Auftrag gegeben wurde. Das Unternehmen hat für die Überprüfung um Übermittlung eines Gutachtens ersucht. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG teilte mit, dass die Glättung der Haare fachgerecht durchgeführt worden zu sein scheint, dies wird auch von der Versicherungsnehmerin so geschildert.