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Selbst bei Sturm und Verletzung guckt die Versicherung blos zu

Während eines Frühlingssturms des Jahres 2014 seien einige Ziegel vom Dach seines Hauses gefallen, die die Fassade, einen Gartentisch sowie Herrn S. selbst getroffen hätten. Das Verschulden liege bei der Versicherungsnehmerin der "Basler Versicherungs-Aktiengesellschaft", der Firma "Franz Sajowitz KG", welche laut einem Sachverständigengutachten die Ziegel nicht vorschriftsgemäß verschraubt hätte. Da besagtes Unternehmen eine Entschädigung weit unter der Schadensbehebungsgrenze angeboten, obwohl der Konsument sämtliche Gutachten, Arztbefunde usw. vorgewiesen habe und sich bezüglich der Verletzung des Konsumenten überhaupt nicht involviert habe, sei er zum Konsumentenschutz gekommen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei leider keine positive Lösung für den Konsumenten erzielt worden. Die "Basler Versicherungs-Aktiengesellschaft" hat es nicht für kundenfreundlich ersehen Herrn S. oder dem Konsumentenschutz zu antworten geschweige denn dem Konsumenten beizustehen.