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Falsch verrechnet?

Frau H. habe im Jahr 2004 eine Erlebensversicherung (59U) mit "Sparkassen Versicherung AGVienna Insurance Group" abgeschlossen. Kurz vor dem Ableben von Frau H. sei ihr schriftlich ein Auszahlungsbetrag in Höhe von ca. € 23.000,- versprochen worden. Da jedoch Herr K., als und Firmpate und Erbe einen kleineren Betrag im Nachhinein erhalten habe, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Die Versicherung war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder dem Konsumenten zu antworten geschweige denn entegegenzukommen.