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Vorerst nicht bearbeiten --------- Zwei Mal Einbruch, ein Mal Schadenersatz von der Versicherung

In der Wohnung von Frau J. sei im Monat Jänner 2015 zwei Mal eingebrochen worden. Nach dem ersten Einbruch sei der Konsumentin von ihrer Versicherungsgeberin Zürich Versicherungs-AG die entstandenen Schäden ersetzt worden. Die Schäden für den zweiten Einbruch in Höhe von ca. € 6.000,- seien jedoch abgelehnt worden. Der Grund für die Ablehnung sei, dass das beim ersten Einbruch eingeschlagene Fenster nur mit einer Plastikfolie abgedeckt worden sei, sodass die Täter ohne große Mühe in das Objekt eindringen haben können. Frau J. habe die Begründung nicht nachvollziehen können, da bereits gleich nach dem ersten Einbruch das betroffene Fenster mit einem stabil befestigten Holzbrett auf der Innenseite versperrt worden sei. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei Frau J. seitens Zürich Versicherungs-AG informiert worden, dass ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von € 2.505,- ausbezahlt wird oder sie ein Kostenvoranschlag sowie entsprechende Nachweise und Neuanschaffungsrechnungen übermittelt.