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Gesetzlich jedoch nicht verständlich

Herr I. habe im Jahr 2004 anlässlich einer Beratung mit "WIENER STÄDTISCHEN VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group" einen Vertrag über eine Staatlich Geförderte Zukunftsvorsorge mit Kapitalgarantie abgeschlossen. Dies sei passiert da ihm nach einer Vertragsdauer von zehn Jahren eine Kapitalablöse mit Kapitalgarantie in Aussicht gestellt worden sei. Da er nun einen kleineren Rückkaufswert erhalten habe als er im Fall einer Kapitalablöse zum selbigen Zeitpunkt erhalten hätte, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Die Versicherung hat sich immer wieder auf die AGB's bezogen. Diese wurden Herrn I. jedoch niemals mitgeteilt. Der Betrag war sogar kleiner als die Prämien die bis dato an die Versicherung bezahlt wurden.