Ihre ordnungsgemäße Kündigung wird unsererseits nicht akzeptiert!
Seit 1980 seien Angehörige der Familie K. Versicherungsnehmer der Wiener Städtische Versicherung AG. Im Laufe des Jahres 1993 habe Frau K. den Eigenheimversicherungsvertrag ihres verstorbenen Ehemannes übernommen. Den Versicherungsort habe der gemeinsame Sohn geerbt. Am 17.02.2004 habe die Versicherungsnehmerin einer Vertragsänderung hinsichtlich der Vertragsdauer zugestimmt und demzufolge den Ablauf des Versicherungsvertrages zum 01.02.2014 vereinbart. Weitere Vertragsänderungen würden sich der Kenntnis von Frau K. entziehen. Am 13.07.2011 habe die Wiener Städtische Versicherung AG die Laufzeit des Versicherungsvertrages ohne Zustimmung von Frau K. verlängert, sodass ein Ausstieg erst zum 01.02.2021 möglich sei. Diesbezüglich ersuchte Frau K. die Wiener Städtische Versicherung AG um Begründung und Vorlage relevanter Unterlagen und meldete, dass sie der gegenständlichen Vertragsverlängerung nicht zugestimmt habe. Mangels einer ausführlichen Rückmeldung wandte sich Frau K. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Wiener Städtischen Versicherung AG die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und das Versicherungsunternehmen ersucht das eigentliche Ausstiegsdatum einzuhalten und die Beendigung des Versicherungsvertrages zu akzeptieren sowie der Versicherungsnehmerin die geleisteten Prämienzahlungen zurückzuerstatten. Demzufolge konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die Wiener Städtische Versicherung meldete dass der Versicherungsvertrag storniert wurde und die zu viel geleisteten Prämien zurückerstattet werden.