...mal wieder ausgezahlt, zum Konsumentenschutz zu kommen
Herr V. sei im November 2013 in einem Krankenhaus stationär aufgenommen worden. Im Rahmen dieses Aufenthaltes sei die B-Symptomatik abgeklärt worden. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus habe die "Uniqa Österreich Versicherungen AG" ihm mitgeteilt, dass sie ihm das Tagegeld nicht vergüten würde. Herr V. habe seit ca. 30 Jahren eine entsprechende Krankenhauszusatzversicherung und bezahle die Prämien regelmäßig. Im Zuge des Krankenhausaufenthaltes sei beim Herrn V. eine schwere Erkrankung diagnostiziert worden. Laut dem behandelnden Arzt, dies sei aus dem Arztbrief ersichtlich, sei eine stationäre Wiederaufnahme zur Fortsetzung der Untersuchungen notwendig gewesen. Des Weiteren sei im Schreiben betont worden, dass Herrn V. ein weiterer Krankenhausaufenthalt bevorstehen würde und dieser nur vorübergehend entlassen worden sei. Da der Konsument mit dem Ergebnis nicht einverstanden gewesen sei, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes kam zunächst lange Zeit keine zufriedenstellende Antwort seitens von "Uniqa Österreich Versicherungen AG". Infolge einer Androhung seitens des Konsumentenschutzes bezüglich eines negativen Veröffentlichungsberichtes, hat sich die Versicherung letztendlich bereit erklärt, Herrn V. doch noch die Versicherungsleistung auszuzahlen.