Kein Vertrag, jedoch Forderung
Frau S. habe seitens des Unternehmens Donau Versicherungs AG Vienna Insurance Group eine Forderung in Höhe von € 730,- erhalten, obwohl die Konsumentin keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen habe. Frau S. habe eine Liegenschaft gekauft und gleich nach der Eintragung im Grundbuch den vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gekündigt. Da die Konsumentin die Forderung seitens Donau Versicherungs AG Vienna Insurance Group nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte dieses die Forderung gegen sie auszubuchen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Donau Versicherungs AG Vienna Insurance Group teilte mit, dass es sich um einen Bearbeitungsfehler handle, keine Zahlung seitens Frau S. zu leisten sei und entschuldigte sich bei der Konsumentin für die entstandenen Unannehmlichkeiten.