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Selbstbehalt oder Deckung für Mediationskosten

Seit 2004 sei Frau G. Versicherungsnehmerin der ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs - AG. Aufgrund eines familienrechtlichen Ereignisses habe Frau G. im Laufe des Jahres 2013 die Rechtsschutzdeckung beansprucht. Anhand des Gerichtsverfahrens hätten sich beide Seiten auf die Durchführung einer Mediation geeinigt, jedoch sei eine Deckung der Mediationskosten seitens der ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs - AG abgelehnt worden. Des Weiteren meldete die Konsumentin, dass sie eine vorgerichtliche Mediation nicht in Anspruch genommen habe und diese als ein derzeit anhängiges gerichtliches Verfahren betrachten würde, weshalb Frau G. die Rechtsschutzverweigerung nicht nachvollziehen könne. Demzufolge seien Frau G. Mediationskosten in Höhe von € 385,- angefallen, sodass sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs - AG die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs - AG meldete, dass sie die Angelegenheit einer neuen Überprüfung unterzogen habe und die Mediationskosten aufgrund der langjährigen Versicherungsdauer entgegenkommend auf das Konto von Frau G. überweisen würde. Demzufolge konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs - AG erwies sich hinsichtlich dieser Angelegenheit als ein sehr kundenfreundliches und kooperatives Versicherungsunternehmen.