Unnötige Reklamation
Frau D. habe Mitte letzten Jahres das Unternehmen "BIPA Parfümerien GmbH" mit der Reinigung von drei Kleidungsstücken beauftragt. Leider sei die Konsumentin mit der Leistung des Unternehmens extrem unzufrieden gewesen. Anscheinend sei die schwarze Jacke auf arktisweiss eingefärbt worden und die anderen zwei Kleidungsstücke nicht ordnungsgemäß gereinigt worden. Da Frau D. zu keiner positiven Lösung mit "BIPA Parfümerien GmbH" finden konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes leitete das Unternehmen die Angelegenheit an ihre Versicherung, die "Wiener Städtische" weiter. Diese beauftragte einen Sachverständigen der die Kleidungsstücke überprüfte und somit feststellte, dass die seitens der Konsumentin reklamierte Schäden eigentlich normale Abnutzungsschäden waren.