Kündigungsverweigerung
Am 24.07.2007 habe Herr D. ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und bei der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft versichert. Ende letzten Jahres habe der Konsument das Gebrauchtfahrzeug in Italien an eine Dame verkauft. Aufgrund des Verkaufes habe Herr D. die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft ersucht den Versicherungsvertrag zu kündigen. Mit Bedauern habe Herr D. feststellen müssen, dass die Versicherung eine Kündigung mangels Originalunterlagen abgelehnt habe. Aufgrund dessen, dass Herr D. die Originalunterlagen an die neue Eigentümerin für die Zulassung des Fahrzeuges in Italien übergeben habe, habe er das Versicherungsunternehmen die Polizze anhand der Kopien zu kündigen ersucht. Mangels einer Rückmeldung seitens der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft wandte sich Herr D. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten und das Versicherungsunternehmen ersucht den KFZ Versicherungsvertrag zu kündigen. Die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft meldete, dass ihr der Verkauf des Fahrzeuges nicht bekannt sei und sie nach der Abmeldung des Fahrzeugs den Versicherungsvertrag stornieren würde.