Der Rückkaufswert ist weniger als was tatsächlich einbezahlt wurde
Frau V. habe 2005 eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge über das Unternehmen ERGO Versicherung AG abgeschlossen. Während der Mindestvertragsdauer von zehn Jahre habe die Konsumentin einen Betrag von insgesamt € 7.251,- für die Vorsorge einbezahlt. Vor Ablauf des Vertrags sei Frau V. informiert worden, dass sie einen Betrag in der Höhe von nur € 6.497,- ausbezahlt bekommen solle. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, weil das Unternehmen ERGO Versicherung AG die Konsumentin informiert hat, dass bei einem Rückkauf eine Kapitalgarantie auf die einbezahlten Prämien ausgeschlossen ist und dass beim Rückkauf nicht die Summe der eingezahlten Prämien, sondern lediglich der Rückkaufswert zur Auszahlung kommt.