Ist der Bodensturz durch das Handyschutzpaket vesichert?
Frau V. habe im September 2014 ein Smartphone für den Preis von € 189,- gekauft, wobei sie ein Handyschutzpaket über das Unternehmen assona GmbH abgeschlossen habe. Am Ende des Monats Oktober sei ihr das Gerät auf den Boden gestürzt. Folglich habe sie das Handy zu dem Unternehmen assona GmbH zur Reparatur gebracht. Nach der Überprüfung des Defektes sei ihr mitgeteilt worden, dass das Gerät nicht mehr repariert werden könne und sie möge sich ein neues Gerät kaufen, obwohl ein Bodensturz durch das Handyschutzpaket versichert gewesen sei. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens assona GmbH der Konsumentin mitgeteilt, dass nach einer erneuten Überprüfung des Schadens wurde der subventionierte Preis von € 189,- auf € 550,- angepasst wobei beim Vertragsabschluss Frau V. eine Deckungssumme in Höhe von € 250,- gewählt hat. Aufgrund dieser Optimierung erhöht sich auch die Versicherungssumme auf den Betrag in der Höhe von € 250,-, sodass der Schaden im wirtschaftlichen Rahmen ist. Nach der Überweisung einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 25,- kann der Schadensfall bearbeitet werden können.