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Entschädigung von nur 25%?

Im Laufe des Monats Februar 2007 habe Frau D. hinsichtlich der Haushaltsversicherung ein Eigenheim-Premiumschutz-Kombipaket mit der "Generali Versicherungs AG" abgeschlossen. Am 26.10.2014 sei im unteren Bereich des Wasserboilers (Zuleitung von Kaltwasser, Materialermüdung) ein Rohrbruch entstanden. Obwohl Frau D. der Versicherungsgesellschaft den Schaden ordnungsmäßig gemeldet habe, sei eine Deckung hinsichtlich des Wasserspeicheraustausches aufgrund der Rohrbruchklausel abgelehnt worden. Frau D. meldete, das der Schaden gemäß Versicherungsumfang unter der Klausel hinsichtlich Solaranlagen-Schäden gedeckt sei, demzufolge ihr ein maximaler Schadenersatz in Höhe von € 7.500,- zustehen würde und der Wasserspeicher Teil der Solaranlage sei. Frau D. ersuchte die "Generali Versicherungs AG" das Anliegen erneut zu überprüfen sowie ihr den notwendigen Schadenersatz zu erstatten und wandte sich Aufgrund einer kulanten Entschädigung in Höhe von € 500,- an den Konsumentenschutz.
Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes sowie des Nachweises, dass der Wasserspeicher speziell nur zur Verwendung mit der Solaranlage geeignet sei, konnte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, weil die "Generali Versicherungs AG" einen höheren Entschädigungsbetrag nicht leisten wollte.