Keine Rechnung erhalten
Ende Mai 2013 habe Herr W. mit dem Unternehmen Inselwelt Jois Management Dienstleistungs G.m.b.H. einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. Der Konsument habe jedoch bis dato keine Rechnung seitens des Unternehmens erhalten, weshalb er sich an dieses wandte und um Übermittlung der Rechnung ersuchte. Da keine positive Rückmeldung seitens des Unternehmens erfolgt sei, wandte sich Herr W. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen erneut um Übermittlung der Rechnung, sodass er diese begleichen könne. Durch die Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden, zumal Inselwelt Jois Management Dienstleistungs G.m.b.H. ihm die gewünschte Rechnung übermittelt hat.