Deckt die Versicherung sowohl Einbruchsdiebstahl als auch Diebstahl?
Im März 2014 sei in der Wohnung von Frau M. eingebrochen worden. Gleich nach dem Vorfall habe sie den Einbruch sowohl bei der Polizei als auch bei ihrem Versicherungsgeber Allianz Elementar Versicherung AG zwecks Schadenersatzes in Höhe von insgesamt € 11.000,- gemeldet. Im Juli 2014 sei die Konsumentin informiert worden, dass seitens der Allianz Elementar Versicherung AG kein Schadenersatz geleistet werde, weil anhand eines Gutachtens festgestellt worden sei, dass an eines der Schiebefensterelemente des Wintergartenverbaus beim Haus der Konsumentin keine Sperrvorrichtung vorhanden gewesen sei und es sich somit nicht um einen Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen für die abgeschlossene Haushaltsversicherung handle. Für die Übermittlung einer Kopie des Gutachtens sei die Allianz Elementar Versicherung AG auch nicht nachgekommen. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, weil die Allianz Elementar Versicherung AG seine Begründung für die Ablehnung als gerechtfertigt betrachtet habe.