Keine Kapitalgarantie bei der Lebensversicherung
Frau N. habe im Jahr 2003 eine Prämienpension mit Kapitalgarantie bei der Wiener Städtische - Vienna Insurance Group abgeschlossen. Bis Dezember habe sei einen Betrag in der Höhe von insgesamt € 24.367,- einbezahlt. Nach der Kündigung sei die Konsumentin informiert worden, dass vom einbezahlten Betrag der Nettoerlös lediglich nur € 22.569,- betrage, weshalb sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group der Konsumentin mitgeteilt, dass bei Vertragsende eine Versicherungssteuer fällig sei, sodass das einbezahlte Kapital nicht dem Rückzahlungswert entspreche.