Guthaben oder Forderung ?
Gegenüber Frau L. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group eine Forderung in Höhe von € 194,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin habe sie eine Haushaltsversicherung bei dem Unternehmen abgeschlossen, welche Ende August 2014 zusammen mit dem Haus übergeben worden wäre. Frau L. habe sich vor der Übergabe telefonisch und schriftlich an die Wiener Städtische gewandt. Der Konsumentin sei eine Abrechnung übermittelt worden, in welcher der volle Monat September zum Abzug gebracht worden sei und trotzdem noch ein Guthaben bestanden habe. Weil Frau L. die Forderung des Inkassobüros nicht nachvollziehen habe können, da der Monat September ihrer Meinung nach mit einem Guthaben gegenverrechnet worden sei, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau L. gefunden werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die Forderung zu Recht bestehen würde und war auch nicht bereit, der Konsumentin im Kulanzweg entgegenzukommen.