Bankomatkartendiebstahl
Frau H. sei seit vielen Jahren Kundin der "Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG" und habe noch nie einen PIN-Code notieren müssen. Ende November 2014 sei der Konsumentin ihre Geldbörse mit der darin enthaltenen Bankomatkarte von einem unbekannten Täter gestohlen worden, sodass es zu unberechtigte Behebungen in Höhe von € 3.550,- gekommen sei. Die Konsumentin habe sich an das Unternehmen gewandt und um eine Entschädigung in Höhe der unberechtigten Behebungen ersucht, jedoch habe sie keine positive Rückmeldung erhalten. Das Unternehmen war nicht bereit der Konsumentin eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens anzubieten mit der Begründung, dass keinerlei Fehlermeldungen der Bankomat-Geräte bezüglich der reklamierten Behebungen vorliegen würden. Frau H. wandte sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes um erneut den Schadenersatz in Höhe der unrechtmäßigen Behebungen zu fordern.
Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau H. gefunden werden. Die "Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG" war nicht bereit den Schadenersatz in Höhe von € 3.550,- zu leisten, da das Bankinstitut davon ausgeht, dass der Code in irgendeiner Form gespeichert oder notiert wurde.