Ihre Sorgen möchten wir haben, jedoch leisten tun wir nicht
Am 08.10.2003 habe Frau G. zu der vorhandenen Polizze ihres Sohnes eine Multi-Unfallschutz Ergänzung mit Wertanpassung mit der Wiener Städtischen Versicherungs AG abgeschlossen. Bei dem Beratungsgespräch sei Frau G. bezüglich einem Artikel der Polizze nicht beraten worden. Der Mitarbeiter der Wiener Städtische Versicherungs AG habe Frau G. mitgeteilt, dass ab 1% dauernde Invalidität eine Leistung des gesamten Betrages an den Versicherungsnehmer erfolgen würde. Aufgrund dieser Mitteilung habe Frau G. die Ergänzung abgeschlossen. Aufgrund eines Unfalles habe der Sohn die Wiener Städtische Versicherungs AG um Bekanntgabe des Invaliditätsanspruches ersucht. Mit Bedauern habe Frau G. feststellen müssen, dass die Wiener Städtische Versicherungs AG den Invaliditätsanspruch nicht zur Gänze gedeckt habe und dass ihrer Meinung nach noch ein weiterer Betrag in Höhe von € 19.000,- zu leisten wäre. Daher wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Wiener Städtischen Versicherungs AG die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten und das Versicherungsunternehmen ersucht den Invaliditätsanspruch zur Gänze zu decken. Leider konnte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, weil der schriftlichen Antwort der Wiener Städtische Versicherungs AG eine ausführliche Stellungnahme nicht entnommen werden konnte.