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Doppelversicherung?

Frau D. habe von dem Unternehmen UNIQA Versicherungen AG eine Forderung in Höhe von € 2.277,- für eine Autohaftpflichtversicherung erhalten. Die Konsumentin habe jedoch für ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen, weshalb sie die Forderung seitens UNIQA Versicherungen AG nicht nachvollziehen könne und sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. UNIQA Versicherungen AG teilte mit, dass es sich um eine Doppelversicherung aufgrund eines Fehlers seitens der Behörde handle und ließ die Forderung gegen Frau D. ausbuchen beziehungsweise den Vertrag stornieren.