Gekündigter Bausparer sorgt für Verwirrung
Herr R. wurde eines Tages von einer Maklerin der VVS Volksvorsorge GmbH kontaktiert und zur Auflösung seiner bestehenden Bausparverträge bewegt. In der Folge schloss die Maklerin zwei neue Verträge bei der Grazer Wechselseitigen Versicherung um € 200,- monatliche Prämie ab. Herr R. war sich dessen nicht bewusst und er war auch nicht mit der Verdoppelung der monatlichen Belastung einverstanden. Er kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Bitte um Unterstützung. In einer Stellungnahme teilte die VVS Volksvorsorge GmbH mit, dass die Angaben des Konsumenten so nicht stimmen würden und man sich rechtliche Schritte vorbehalte. Die Änderungen seien auf ausschließlichen Wunsch des Konsumenten zu Stande gekommen. In einer zweiten Stellungnahme präzisierte das Unternehmen seine Angaben und teilte mit, dass sich an der eigenen Position nichts geändert habe. Der Konsument habe offensichtlich das Geld benötigt und daher die vorzeitige Auflösung gewünscht. Darüber hinaus hätte der Konsument mehrere Möglichkeiten für einen Widerruf gehabt. Einerseits nach Erhalt der Rückkaufsschreiben und auch noch nach Erhalt der Auszahlung hätte Herr R. einen Stornowiderruf machen können. Man könne daher die Aussagen von Herrn R. nicht nachvollziehen.