Lebensversicherung mit Einmalerlag
Im Jahr 2018 hatte Herr W. eine Lebensversicherung bei der Firma ERGO Versicherung Aktiengesellschaft abgeschlossen. Herr W. erlegte zu diesem Zweck einen sechsstelligen Einmalerlag und sollte in der Folge monatlich € 500,- ausbezahlt bekommen. Nachdem er etwas später einen dringenden Kapitalbedarf von rund € 30.000,- hatte, wurde ihm bewusst, dass er scheinbar nicht auf sein einbezahltes Geld zugreifen kann. Herr W. kontaktierte den Konsumentenschutz Verband Österreich mit dem Wunsch um Vermittlung bei der Auszahlung des benötigten Betrages und der Anpassung der restlichen Auszahlungsparameter. In einer ersten Stellungnahme teilte die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft mit, dass die Anfrage an die Fachabteilung weiter geleitet worden sei. In ihrer zweiten Stellungnahme teilte das Unternehmen mit, dass gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Kündigung bzw. ein Rückkauf von Versicherungen, bei denen bereits Rentenauszahlungen laufen, ausgeschlossen sei. Auch sei eine Teilkündigung des Vertrages nicht möglich. Ein Rückkauf oder eine Kündigung würden zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft gehen, da der Risikoausgleich über alle Versicherungsverträge vorgenommen werde. Man bedauere daher dem Kundenwunsch nicht nachkommen zu können. Herr W. versuchte einen weiteren Anlauf, um eine Kulanzlösung zu erreichen, doch auch diesen lehnte die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft ab.