Gepäckschaden ohne Deckung
Frau M. flog im Oktober 2019 mit dem Flugzeug und landete in München. Bei der Gepäckübernahme am Förderband musste sie die Beschädigung ihrer Koffer feststellen. Am Flughafen wurde Frau M. erklärt, die Schadensmeldung habe online zu erfolgen, nicht am Flughafen. Eine Stunde lang versuchte Frau M. die Schadensmeldung doch am Flughafen abzugeben, allerdings ohne Erfolg. Frau M. hat eine 70-prozentige Behinderung und die beschädigten Koffer waren bei der Weiterreise mit dem Zug eine Zumutung, da sie große Mühe hatte die Koffer zu transportieren. Der ÖAMTC, bei dem Frau M. die Reiseversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung AG abgeschlossen hatte, übermittelte schlussendlich die Schadensmeldung an den Versicherer. Mangels Vorliegen der Originalrechnung für die Koffer weigerte sich die Versicherung den Schaden zu bezahlen. Frau M. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In Ihrer Stellungnahme teilte die Europäische Reiseversicherung AG mit, dass im Rahmen eines Entgegenkommens zumindest ein Wert- und Eigentumsnachweis benötigt würde. Entgegenkommend sei man bereit € 150,- zu übernehmen. Frau M. hat das Angebot der Europäischen Reiseversicherung AG unter Protest angenommen.