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Sorglose Besserung

Frau A. sei im Frühjahr dieses Jahres im Krankenhaus gewesen um sich dort operieren zu lassen. (Hyperhidrose) Die Patientin habe ihren Makler ersucht, die Klärung bezüglich der Deckung der Kosten zu veranlassen da sie sich vor kurzem getrennt habe und die Krankenversicherung für beide Personen gehaftet habe. Nun habe Frau A. im Oktober eine Rechnung vom LKH in Höhe von ungefähr € 5.300,- erhalten, die ihre Versicherung, in diesem Fall, "Generali Versicherung GmbH" nicht tragen gewollt habe, da die Versicherung der Meinung gewesen sei, es habe eine Vorerkrankung diesbezüglich bestanden. Allerdings habe Frau Aumüller ihren Angaben nach nichts von der Krankheit als solche gewusst und konnte daher auch nicht nachvollziehen, wieso die Kosten nicht von "Generali Versicherung AG" getragen worden seien. Somit habe sie sich an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte für die Patientin eine positive Lösung gefunden werden. "Generali Versicherung AG" hat zu 100 % die Kosten für die Behandlung übernommen.