Gewinnanteil oder doch nicht?
Am 01.11.1999 habe Herr M. eine Lebensversicherung mit der Vetragsdauer 01.11.1999 - 01.11.2014 bei der Helvetia Versicherungen AG abgeschlossen. Herr M. vermerkte, dass der Versicherungsvertrag für den Zeitraum 01.11.2001 - 01.11.2009 auf seinen Wunsch prämienfrei gestellt worden sei. Des Weiteren vermerkte Herr M. dass die Abrechnung bei Versicherungsvertragsbeendigung aufgrund von Erleben einen Auszahlungsbetrag in Höhe von € 6.913,- und einen Gewinnanteil in Höhe von € 630,- erwiesen habe. Da der Gewinnanteil seit dem Jahr 2009 unverändert sei und er den Grund dafür nicht nachvollziehen könne, wandte sich Herr M. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Helvetia Versicherungen AG die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und das Versicherungsunternehmen ersucht Herrn M. den Gewinnanteilverlauf aufzuklären. Die Helvetia Versicherungen AG übermittelte dem Konsumentenschutz umgehend eine ausführliche Stellungnahme, aufgrund welcher Herrn M. die Unklarheiten aufgeklärt werden konnten. Ein schuldhaftes Verhalten der Helvetia Versicherungen AG hinsichtlich dieser Angelegenheit konnte nicht festgestellt werden.