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Schadenersatz Missverständnis

Frau S., Versicherungsnehmerin der Uniqa Sachversicherung AG, vermerkte, dass ihr aufgrund eines Schadens welcher von dem Versicherungsvertrag umfasst sei, dieser nicht zur Gänze gedeckt worden wäre. Diesbezüglich vermerkte die Konsumentin, dass ihrer Meinung nach, der zu leistende Schadenersatz seitens der Uniqa Sachversicherung AG um einen Betrag in Höhe von € 3.000,- verringert worden sei. Des weiteren vermerkte Frau S., dass sie die Schadenersatzverweigerung hinsichtlich der Differenz nicht nachvollziehen könne und wandte sich mangels einer Rückmeldung seitens der Uniqa Sachversicherung AG hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Uniqa Sachversicherung AG die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und das Unternehmen ersucht den verweigerten Betrag in Höhe von € 3.000,- an die Versicherungsnehmerin zu leisten. Infolge konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Obwohl die Uniqa Sachversicherung AG auf die mehrfachen Interventionen des Konsumentenschutzes nicht reagiert und die Übermittlung einer Stellungnahme unterlassen hat, meldete Frau S. nach einer Dauer von 30 Tagen, dass sich die Angelegenheit zu ihren Günsten gelöst habe.