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Neugeborenes wiederwillig mit Vorgängermodell durchs Leben kutschiert

Frau K. habe Ende August bei "Mundo GmbH" eine Onlinebestellung bezüglich eines Kinderwagens der getätigt. Aufgrund der verzögerten Lieferung habe sich die Konsumentin dazu entschieden die Ware selber abzuholen. Bei Abholung sei der Gesamtbetrag in Höhe von beinahe € 700,- seitens der Kundin bezahlt worden. Weiters habe sie beim Auspacken der Ware festgestellt, dass es sich um ein Vorgängermodell handle. Mit Ansuchen auf das neue Modell und um Rückerstattung des zu viel geleisteten Betrages habe Frau K. an "Mundo GmbH" gemailt, aber leider keine Antwort erhalten. Da das Unternehmen die Angelegenheit mit der Konsumentin nicht geklärt habe, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde eine teilpositive Lösung für die Konsumentin erzielt. Das Unternehmen hat ihr die Differenz zwischen den zwei Modellen zurückerstattet, allein den Unterschied zum neuen, schöneren Modell konnte man nicht zustande bringen.