• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Schaden am Elektroherd - keine Deckung?!

Frau N. habe einen Besitz-Versicherungsvertrag mit Generali Versicherungs AG abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin sei ein Schaden am Elektroherd aufgrund einer direkten Blitzeinwirkung entstanden, jedoch sei Generali Versicherungs AG der Meinung gewesen, dass das Ceranfeld aufgrund angeblich natürlichen Verschleiß nicht gedeckt sei. Da die Konsumentin die erhaltene Rückmeldung seitens des Versicherungsunternehmens nicht nachvollziehen konnte bzw. laut ihren Angaben das Ceranfeld bis zu dem Vorfall voll funktionsfähig gewesen sei und andere ältere im Haushalt befindliche Objekte gedeckt gewesen seien, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte Generali Versicherungs AG ihr entgegenzukommen. Leider konnte nach Einschreiten des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung für Frau N. gefunden werden. Generali Versicherungs AG teilte leider mit, dass der Schaden am Ceranfeld nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen nicht gedeckt ist.