Schönes Entgegekommen
Herr Mag. H. hat bei dem Unternehmen ARAG SE Direktion für Österreich eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er mit seinem Bankberater besprochen, dass er die Versicherung kündigen möchte, aufgrund dessen, dass er einen Schlaganfall erlitten hat und sich daher die Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten kann. Herr Mag. H. wollte daher die Versicherung zum ehest möglichen Zeitpunkt kündigen, damit auch keine zusätzlichen Nachtragszahlungen anfallen. Hilfesuchend wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn Mag. H. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die ARAG SE Direktion für Österreich ließ mitteilen, dass der gegenständliche Vertrag in Kulanz aufgehoben wurde und Herr Mag. H. wird die Stornopolizze mit gesonderter Post erhalten wird.