Trotz Schaden kein Ersatz?
Anfang Dezember 2016 hat Frau P. ihre Winterjacke aus Baumwolle bei der Firma Stross Chem. Kleiderreinigung GmbH zur Reinigung übergeben und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 20,- bezahlt. Laut Angaben der Konsumentin musste sie bei der Abholung feststellen, dass die Jacke während der Reinigung beschädigt wurde, wobei sie dies sofort reklamierte, da die Jacke laut Originalrechnung immerhin ca. € 500,- gekostet hatte. Frau P. erhielt auf ihre Reklamation keine Antwort und wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Firma Stross Chem. Kleiderreinigung GmbH der Meinung war, dass die Jacke der Pflegekennzeichnung entsprechend gereinigt wurde. Weiters teilte das Unternehmen mit, dass im Pflegehinweis ein Etikett vermerkt ist, wobei der Pelz nicht mitgewaschen bzw. gereinigt werden darf sowie, dass das Kleidungsstück abfärben bzw. ausbluten kann und dies kein Reklamationsgrund ist. Damit wurde der Schadenersatz abgelehnt und die Konsumentin wurde an den Hersteller oder Verkäufer verwiesen. Frau P. nahm dazu Stellung und teilte mit, dass die Jacke zur Reinigung übergeben wurde, ohne irgendwelche ersichtlichen Flecken. Laut Angaben der Konsumentin hat sich die Mitarbeiterin des Unternehmens gewundert, dass Flecken nach der Reinigung aufgetreten sind und daher wurde vier Mal innerhalb von zwei Wochen versucht, die Flecken durch erneute Reinigungen zu entfernen. Frau P. teilte weiter mit, dass sie weder schriftlich noch mündlich von dem Personal der Firma Stross Chem. Kleiderreinigung GmbH informiert wurde, dass die Reinigung auf eigenes Risiko erfolgt und besteht weiterhin auf Schadenersatz für die entstandene Unannehmlichkeit. Bis Redaktionsschluss wurde seitens des Unternehmens keine weitere Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit angegeben.