Arbeitslosigkeitsversicherung umsonst abgeschlossen?
Frau V. hat bei dem Unternehmen Cardif Allgemeine Versicherung eine Arbeitslosigkeitsversicherung abgeschlossen. Als sie die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen wollte, erhielte sie, laut eigenen Angaben, die Nachricht, dass eine Zahlung nicht möglich sei, da sie weniger als ein Jahr beschäftigt gewesen sei. Frau V. hat sich diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt und alle erforderlichen Unterlagen gesandt. Sie hätte auch erklärt, dass sie gekündigt wurde und seither arbeitslos bzw. im Krankenstand ist. Frau V. war der Meinung, dass sie diese Versicherung nie abgeschlossen hätte, wenn man ihr von Anfang an mitgeteilt hätte, dass diese nicht ausgezahlt wird, wenn man gekündigt wird. In dieser Form ist die Versicherung für die Konsumentin sinnlos. Da die Konsumentin auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau V. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da das Unternehmen Cardif Allgemeine Versicherung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.