Zusendung von Vertragsdokumenten verweigert?
Herr W. hat bei der HDI Gerling Lebensversicherung AG einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er sich an die Versicherung gewandt und sowohl Kopien vom Versicherungsantrag, von der Erstpolizze und dem Begleitschreiben zur Erstpolizze als auch die maßgeblichen AGB, die er zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages erhalten hatte, verlangt, jedoch ohne eine ihn zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Da der Vertrag bereits beendet war, wurde ihm mitgeteilt, dass er diese Unterlagen nicht zugesandt bekommen wird. Der Vertrag wurde im Jahr 2011 tatsächlich beendet, jedoch war der Konsument der Meinung, dass ihm, als ehemaligem Vertragspartner der Versicherung, Kopien der Unterlagen zustehen würden und diese bei der Versicherung vorliegen müssten. Daher hat sich Herr W. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der Versicherung wurde der Lebensversicherungsvertrag seitens des Konsumenten im März 2011 vorzeitig durch Rückkauf beendet. Da die Verjährungsfrist für allfällige Ansprüche drei Jahre beträgt, sei sie in diesem Fall abgelaufen. Aus diesem Grund könne die Versicherung Herrn W. keine Vertragsdokumente oder Wertauskünfte zur Verfügung stellen.