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Gutschrift zugesagt, jedoch nicht erhalten

Frau Z. sei seitens des Unternehmens ITONIA IT-Insurance & Service Versicherungsberatungs- und DienstleistungsgmbH Anfang Juli 2014 eine Gutschrift in Höhe von € 270,- zugesagt worden. Da der Betrag Ende Oktober 2014 immer noch nicht auf ihrem Konto eingelangt wäre, wandte sich Frau Z. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. ITONIA IT-Insurance & Service Versicherungsberatungs- und DienstleistungsgmbH entschuldigte sich für die Verzögerung und teilte mit, dass der Betrag in zwei bis drei Wochen an Frau Z. zur Überweisung gelangen sollte.