Versicherung deckt Prozesskosten
Frau H. wurde noch im Jahr 2007 in einer Privatklinik in Wien operiert. Die Konsumentin teilte uns mit, dass mehrere Sachen schief gelaufen sind, deswegen sie ihre Ansprüche gesetzlich durchsetzen wollte und die Kosten sollten von ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Ob das nicht genug, da sie gesundheitlich litte, ist auch das Gerichtsverfahren für sie nicht gut gelaufen und sie sah sich mit der Zahlung einer Forderung von rund € 50.000,- konfrontiert. Die Rechtsschutzversicherung weder diese Kosten übernehmen, noch das weitere Verfahren zu finanzieren wollte. Da Frau H. nicht mehr weiter wusste, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung, konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte uns mit, den Fall wurde noch zur Überprüfung geschickt und das Ergebnis direkt der Konsumentin mitgeteilt. Frau H. ließ mitteilen, die Versicherung wird die Prozesskosten decken.