Kostenübernahme bei Akutfall wird abgelehnt?
Herr H. hat für seine Mutter eine dreimonatige Versicherung bei der Europäische Reiseversicherung AG abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten ist die Mutter während ihres dreimonatigen Besuchs in Österreich krank geworden, wobei die Rettung gerufen werden musste. Nach einer ärztlichen Untersuchung musste seine Mutter vier Tage lang im Krankenhaus stationär aufgenommen werden. Der Konsument hat die Unannehmlichkeiten bei der Versicherung reklamiert, wobei eine Kostenübernahme verweigert wurde. Da es ein Akutfall war und er die Vorgehensweise der Versicherung nicht nachvollziehen konnte, hat sich Herr H. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Überprüfung des Anliegens teilte die Versicherung mit, dass zwar ein akuter Vorfall vorlag, jedoch die Patientin bereits seit mehreren Wochen über Beschwerden geklagt hat, wobei angeblich diverse Medikamente wahllos durcheinander eingenommen wurden. Der Konsument bestand weiterhin auf seinem Standpunkt, dass es ein akuter Fall war und die Kosten übernommen werden sollten. Daraufhin meinte die Versicherung, dass kein Versicherungsschutz für Behandlungen von Krankheiten vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt behandelt wurden oder behandlungsbedürftig gewesen sind.