Erfolgreiche Überprüfung
Anfang April 2008 hat die Gattin von Herr T. eine Risiko-Lebensversicherung bei der Firma Dialog Lebensversicherungs-AG beauftragt und erhielt im Juni 2008 den Versicherungsschein. Weiters ließ der Konsument mitteilen, dass seine Gattin an einer Hepatitis C erkrankt war, jedoch ist die Krankheit nicht ausgebrochen, da sie Gattin leider im Oktober 2015 an Darmkrebs gestorben ist. Laut Angaben von Herr T. hat er nach ihrem Tod mit der Versicherung Verbindung bezüglich der Auszahlung des Guthabens aufgenommen. Völlig überrascht musste der Konsument feststellen, dass die Auszahlung abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass seine Gattin angeblich ihre Hepatitis C-Erkrankung nicht im Fragebogen angegeben hat. Hilfesuchend wandte sich Herr T. an dem Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach einer detaillierten Überprüfung des Anliegens wurde dem Konsumenten seitens der Firma Dialog Lebensversicherungs-AG die Auszahlung des Guthabens in Höhe von ca. € 22.500,- erstattet.