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Verlust des Arbeitsplatzes - Stornokosten zahlen?

Für die bei Cooltours für seinen Sohn gebuchte Reise hat Herr W. bei der Europäische Reiseversicherung AG eine Reiseversicherung abgeschlossen. Durch einen unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes von Herrn W., ist er leider nicht mehr in der Lage, seinem Sohn diese Reise zu finanzieren. Seiner Meinung nach sollte dieses Risiko von der Versicherung gedeckt sein, weshalb er überhaupt nicht nachvollziehen konnte, wieso die Versicherung die Kosten nicht übernehmen wollte und dies damit begründet, dass eben er arbeitslos geworden ist und nicht sein Sohn. Da er den Reisevertrag abgeschlossen hat, muss er für die Kosten aufkommen und nicht sein Sohn der momentan Schüler ist und nicht arbeitslos werden kann. Da Herr W. dieses Anliegen geklärt haben wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, den Herrn W. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Versicherung hat Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen, wobei die geleistete Anzahlung den Konsumenten zurückerstattet und der Stornobetrag übernommen wurde.