Sturm führt zu Schäden
Anfang Oktober 2013 hat Frau S. bei dem Unternehmen Wüstenrot Versicherungs AG eine Eigenheimversicherung abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin war dem Unternehmen beim Vertragsabschluss bekannt gewesen, in welchem Zustand sich das Haus befunden hat. Aufgrund eines Sturms sind dann einige Schäden am Haus entstanden. Frau S. hat sich diesbezüglich mit Wüstenrot Versicherungs AG in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine sie zufriedenstellende Antwort erhalten zu haben. Ihr wurde mitgeteilt, dass der Schaden aufgrund von Baumängeln entstanden sei. Da Frau S. keine Rückmeldung mehr bzw. kein Ergebnis bezüglich des Schadenfalles erhalten hat, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Antwort gefunden werden. Die Wüstenrot Versicherungs AG teilte mit, dass das Unternehmen generell Abstand von der Abgabe von Stellungnahmen gegenüber dem Konsumentenschutz Verband Österreich nimmt. Weiters wurde behauptet, dass allfällige Eingaben daher künftig unbeantwortet gelassen werden. In einem weiteren Schreiben ließ das Unternehmen mitteilen, dass der Artikel als unrichtig angesehen wird und entstehenden Schadenersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten und notwendigenfalls klagsweise geltend gemacht werden. Die Wüstenrot Versicherungs AG hat entgegen der Darstellungen in dem Artikel Frau S. auf jede Eingabe hin schriftlich geantwortet und den Schadenfall neuerlich geprüft. Abschließend ließ das Unternehmen mitteilen, dass dem Konsumentenschutz Verband Österreich gegenüber erübrigt sich eine Abgabe einer Stellungnahme hingegen bereits aufgrund des Fehlens jeglicher Legitimation.