Wasserschaden in der Wohnung!
Im Sommer 2015 wurde die Wohnung von Herrn D. durch einen Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen. Dem Konsumenten ist durch einen Wasseraustritt in der darüber liegenden Wohnung seiner Nachbarin ein Schaden in der Wohnung entstanden. Laut Angaben des Konsumenten hat sich ein Ventil an der Waschmaschine der Konsumentin gelöst, wobei Wasser über die Trommel ausströmte. Aufgrund des entstandenen Schadens musste der Konsument eine Malerfirma beauftragen, um Sanierungsarbeiten durchzuführen. Herr D. ist der Meinung, da die Nachbarin ihren Haushalt bei Donau Versicherung AG versichert hat, dass die Donau Versicherung AG den Schaden decken muss. Hilfesuchend hat sich Herr D. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn D. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Versicherung hat Herrn D. den Betrag in Höhe von € 1.020,- für die Malerrechnung überwiesen.