Einfach enttäuscht..
Im Jahr 2011 hat Frau G. eine Rechtsschutzversicherung bei der Firma ARAG SE Direktion für Österreich abgeschlossen. Die Konsumentin hat uns weiter mitgeteilt, dass sich das Unternehmen weigert, ihr laufendes Gerichtsverfahren gegen eine andere Versicherung zu unterstützen, obwohl ihr anfangs eine Prozesskostendeckungszusage gegeben wurde. Laut Angaben von Frau G. hat sie vor der Beauftragung eines Sachverständigen ein Vergleichsangebot erhalten, welches jedoch nicht angenommen wurde, da die Firma ARAG SE Direktion für Österreich für den Fall eines Vergleiches nicht bereit gewesen wäre, die Kosten der Gegenseite zu übernehmen. Hilfesuchend wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da sie von Unternehmen möchte, dass es seine Vertragspflichten erfüllt und sie bis Ende des Gerichtsverfahrens unterstützt, da ihr zum damaligen Zeitpunkt ein Schaden bzw. Verlust in Höhe von ca. € 5.000,- entstanden war.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Firma ARAG SE Direktion für Österreich der Meinung war, dass die Kostendeckung des Versicherungsschutzes in einem Schadenfall beschränkt ist. Die Konsumentin war damit nicht einverstanden. Sie zeigte sich darüber enttäuscht, dass die Firma ARAG SE auf einmal aufgehört hat, sie weiter in ihrer Angelegenheit zu unterstützen und fragte sich wofür sie eigentlich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Bis Redaktionsschluss wurde uns seitens des Unternehmens keine erneute Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit gegeben.