Skianschnallen - Risikosport?
Anfang November 2014 hat Herr V. mit einen Partnerunternehmen des Unternehmens AQILO Business Consulting GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Mobiltelefons der Marke Apple iPhone 6 abgeschlossen und gleichzeitig auch einen Handy Premiumschutz bei AQILO Business Consulting GmbH abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten ist er beim Skianschnallen, als er das Gleichgewicht verloren habe, nach links gefallen, wodurch das Handy, welches er in der linken Innentasche des Anoraks sicher aufbewahrte, zu Bruch gegangen ist. Daraufhin hat sich der Konsument mit der Versicherungsunternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine ihn zufriedenstellende Antwort erhalten zu haben. Da Herr V. die Ablehnung nicht nachvollziehen konnte wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn V. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass der Schadenfall aufgrund der Regelungen in den Versicherungsbedingungen und/oder dem Versicherungsvertragsgesetz nicht reguliert werden kann. Der Grund für die Ablehnung ist unter anderem, dass der Schaden bei einer sportlichen Betätigung entstanden ist für die das Gerät offensichtlich nicht geeignet oder entsprechend geschützt war. Die Versicherungsbedingungen legen genau fest, dass sportliche Betätigungen als Risikoerhöhung gelten und damit deren Folgen nicht gedeckt sind. Dazu hat Herr V. Stellung genommen und behauptet, dass das Gerät entsprechend durch eine Hülle in der inneren Jackentasche gesichert war. Der Konsument war der Meinung, dass Skianschnallen sicherlich nicht zu einer Risikosport gehört. Nach erneuter Kontaktaufnahme ließ die AQILO Business Consulting GmbH abschließend mitteilen, dass der Schadensfall unter besonderer Berücksichtigung der Argument begutachtet und ist leider zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung besteht.