• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Vom Winde verweht

Herr Z. hat seit einiger Zeit eine Gebäudeversicherung inklusive Schadenversicherung bei der Niederösterreichischen Versicherung AG. Ende März des Jahres 2015 wurde durch ein Sturmereignis ein Teil seines Daches stark beschädigt. Aufgrund von Vermorschungen an manchen Bereichen der Dachkonstruktion war die Versicherung nur bereit einen kleinen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen. Dies war für den Konsumenten überhaupt nicht akzeptabel, da ein Fachmann, der die Schäden zwecks Erstellung eines Reparaturkostenvoranschlags überprüft hat, schriftlich bestätigt
hat, dass "die Konstruktion zwar alt, aber noch voll tragfähig" war. Da Herr Z. mit der Versicherung auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Versicherung hielt an ihrem Standpunkt auch weiterhin fest. Ein Sachverständiger hat sie darin mit seinem Gutachten noch bekräftigt, da anscheinend "bei einer ordnungsgemäß instandgehaltenen Konstruktion der Schaden bei den Windgeschwindigkeiten am Schadentag nicht eingetreten wäre". Daher war die Niederösterreichische Versicherung AG auch nicht mehr zu einem Kompromiss bereit und hat auch das
erste Angebot, einen kleinen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen, zurückgezogen.