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Hat jedermann Grundkenntnisse über verschiedene Veranlagungsformen?

Frau A. hat im August 2014 über die Deutsche Vermögensberatung Bank Aktiengesellschaft Versicherungen bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie über die vermittelten Produkte und das damit verbundene Risiko mangelhaft bzw. nicht hinreichend aufgeklärt. Bei Frau A. wurden Grundkenntnisse über verschiedene Veranlagungsformen vermerkt bzw. vorausgesetzt, was jedoch aufgrund ihres jungen Alters und gänzlich fehlender Erfahrungen sowie Kenntnisse auf diesem Gebiet nicht zutrifft und dem Unternehmen auch auffallen hätte müssen. Wäre sich die Konsumentin der wirtschaftlichen Tragweite sowie des damit verbundenen Risikos schon bei Vertragsabschluss bewusst gewesen, so hätte sie laut eigenen Angaben die gegenständlichen Verträge nie abgeschlossen. Frau A. hat seit Vertragsabschluss an Prämien insgesamt einen Betrag in Höhe von ca € 1.860,- an das Versicherungsunternehmen einbezahlt. Da sie nun die sofortige Kündigung der Verträge sowie die Rückerstattung der von ihr geleisteten Beträge wünschte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte keine, die Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Deutsche Vermögensberatung Bank Aktiengesellschaft hat zur Angelegenheit bis Redaktionsschluss leider keine Stellung bezogen. Frau A. hat seit November 2015 keine Rückmeldung von der Deutsche Vermögensberatung Bank Aktiengesellschaft erhalten.